Was Aufstiegs-BAföG und Meisterprämie NRW vom Meisterkurs übernehmen
David Enders · 08.10.2026 · 6 Min. Lesezeit
Wer im Handwerk den Meister machen will, rechnet zuerst. Kurs, Prüfung, Material für das Meisterstück, dazu bei Vollzeit Monate ohne Lohn. Dass der Staat einen großen Teil davon trägt, ist bekannt. Wie groß der Teil wirklich ist, sieht man erst, wenn man es einmal durchrechnet. Das machen wir weiter unten.
Eins vorweg, weil es Geld kostet: Wer in Vollzeit lernt, bekommt das Geld zum Leben erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Rückwirkend gibt es nichts.
Was das Aufstiegs-BAföG zahlt
Das Aufstiegs-BAföG, vielen noch als Meister-BAföG bekannt, fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Hälfte ist ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Für die andere Hälfte bietet die KfW ein zinsgünstiges Darlehen an, das man nehmen kann, aber nicht muss. Wer die Prüfung besteht, bekommt auf Antrag die Hälfte dieses Restdarlehens erlassen. Wer das Darlehen nimmt und besteht, zahlt am Ende also nur ein Viertel der Kurs- und Prüfungskosten selbst.
Für das Meisterstück gibt es eine eigene Förderung. Gefördert wird bis zur Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 Euro, davon wieder die Hälfte als Zuschuss. Und wer innerhalb von drei Jahren nach dem Kurs einen Betrieb gründet oder übernimmt und ihn drei Jahre im Haupterwerb führt, kann sich den Rest des Darlehens für Lehrgang und Prüfung komplett erlassen lassen.
Wer den Kurs in Vollzeit macht, bekommt zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag. Für Alleinstehende sind es bis zu 1.019 Euro im Monat, für einen Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind kommen jeweils 235 Euro dazu. Dieser Betrag hängt von Einkommen und Vermögen ab, muss aber nicht zurückgezahlt werden. Vermögen bleibt bis 45.000 Euro unberücksichtigt.
Die Meisterprämie NRW kommt obendrauf
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt nach bestandener Meisterprüfung einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung ist eine Meisterprüfung in einem meisterpflichtigen Handwerk, etwa als Elektrotechniker oder Tischler, oder in einem zulassungsfreien Handwerk aus Abschnitt 1 der Anlage B der Handwerksordnung. Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in NRW haben, wenn das Zeugnis ausgestellt wird. Wo Sie die Prüfung abgelegt haben, spielt keine Rolle. Die Prämie wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Laut Arbeitsministerium haben seit dem Start 2023 mehr als 8.000 neue Meisterinnen und Meister die Prämie erhalten, für 2026 stehen zehn Millionen Euro bereit.
Bei der Prämie zählt die Frist. Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses stellen, seit Januar 2026 nur noch online über das ESF-Portal des Landes. Wer nach der Prüfung erst einmal feiert und dann den Sommer abwartet, kann die 2.500 Euro verlieren. Nicht verwechseln sollten Sie sie mit der Meistergründungsprämie NRW, die es erst gibt, wenn Sie gründen oder einen Betrieb übernehmen.
Ein Beispiel
Das zuständige Bundesministerium rechnet auf aufstiegs-bafoeg.de einen Schreinermeister in Vollzeit vor, der danach einen Betrieb übernimmt. Wir lassen die Übernahme zunächst weg und nehmen dafür die Meisterprämie dazu.
Der Lehrgang kostet 7.000 Euro. Davon sind 3.500 Euro Zuschuss und 3.500 Euro Darlehen, von dem nach bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird. Es bleiben 1.750 Euro. Das Material für das Meisterstück kostet 4.000 Euro. Gefördert werden 2.000 Euro, davon 1.000 Euro als Zuschuss und 1.000 Euro als Darlehen, die übrigen 2.000 Euro trägt der Meisterschüler selbst. Von 11.000 Euro Kosten bleiben damit 4.750 Euro eigener Anteil, ein Teil davon als Darlehen über Jahre gestreckt. Zieht man die Meisterprämie ab, sind es noch 2.250 Euro.
Übernimmt der Meister danach einen Betrieb und führt ihn drei Jahre im Haupterwerb, kann er sich auch die restlichen 1.750 Euro Darlehen für den Lehrgang erlassen lassen. Dann blieben in diesem Beispiel 500 Euro.
Was im Beispiel fehlt, sind die Prüfungsgebühren und der Lohnausfall. Die Prüfungsgebühren werden genauso gefördert wie der Kurs. Den Lohnausfall in Vollzeit fängt der Unterhaltsbeitrag zum Teil auf, ganz ersetzt er ihn meist nicht.
Antrag, Fristen, Zuständigkeit
In NRW entscheidet zentral die Bezirksregierung Köln über das Aufstiegs-BAföG. Beantragen lässt es sich online über AFBG Digital mit der BundID, dem Bürgerkonto des Bundes. Die Handwerkskammern beraten dazu. Die Bezirksregierung empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor Kursbeginn zu stellen. Vollständige Anträge sollen nach Angaben des Schulministeriums innerhalb von zwölf Wochen bearbeitet sein.
Gefördert wird ein Kurs mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, in Vollzeit oder Teilzeit, ohne Altersgrenze. Das Gesetz verlangt eine regelmäßige Teilnahme, also mindestens 70 Prozent der Präsenzstunden. Wer darunter bleibt, riskiert, dass die Förderung eingestellt und zurückgefordert wird. Den Bildungsscheck NRW können Sie für den Meisterkurs nicht zusätzlich nutzen, weil er Prüfungen und Kurse zur Prüfungsvorbereitung ausschließt.
Wenn der Betrieb mitzahlen will
Manche Chefs wollen ihrem Gesellen den Kurs mitfinanzieren. Das ist erlaubt, hat nach geltendem Recht aber eine Nebenwirkung: Was der Arbeitgeber für denselben Zweck zahlt, wird von den förderfähigen Kosten abgezogen. Der staatliche Zuschuss schrumpft also. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, ob und wie der Betrieb hilft, und fragen Sie bei der Bezirksregierung Köln nach, was davon angerechnet wird.
Die Bundesregierung will das ändern. Das Kabinett hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, über den der Bundestag noch entscheiden muss. Danach sollen Zahlungen des Arbeitgebers ab August 2027 nicht mehr angerechnet werden. Der Höchstbetrag für Lehrgang und Prüfung soll auf 18.000 Euro steigen, beim Meisterstück auf 4.000 Euro, und der Erlass bei bestandener Prüfung auf 60 Prozent. Für Kurse, die vor August 2027 beginnen, soll das bisherige Recht weiter gelten.
Lohnt es sich zu warten? Bei einem Kurs für 15.000 Euro macht der höhere Erlass 750 Euro aus. Dafür verschiebt sich der Meistertitel um ein Jahr, mit allem, was daran hängt. Aus unserer Sicht wartet man dafür nicht, außer der Kurs startet ohnehin erst im Herbst 2027. Anders kann die Rechnung aussehen, wenn Ihr Betrieb einen großen Teil der Kosten übernehmen will. Dann kann der Wegfall der Anrechnung mehr ausmachen als der höhere Erlass, vorausgesetzt, die Reform kommt wie geplant.
Was wir dabei tun
Ehrlich gesagt: Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG schaffen Sie mit der Beratung Ihrer Handwerkskammer gut selbst. Unsere Hilfe lohnt sich, wenn mehr dranhängt. Wollen Sie nach dem Meister einen Betrieb übernehmen oder gründen, müssen Meistergründungsprämie und Darlehenserlass zeitlich zusammenpassen. Und wenn Sie als Inhaber einem Gesellen den Kurs mitfinanzieren wollen, rechnen wir vorher mit Ihnen durch, was vom Zuschuss übrig bleibt. Das Erstgespräch kostet nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie danach unser schriftliches Angebot annehmen.
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Stand: 08.10.2026. Maßgeblich sind das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Angaben auf aufstiegs-bafoeg.de und die Bedingungen der Meisterprämie NRW in der jeweils aktuellen Fassung.