Alten Kompressor ersetzen? So kommen kleine Betriebe an die EEW-Förderung
David Enders · 08.10.2026 · 5 Min. Lesezeit
Ein Kompressor, der seit zwanzig Jahren läuft. Eine Pumpe, die niemand beachtet, solange sie nicht ausfällt. Wer so etwas ersetzt, kann dafür einen Zuschuss vom Bund bekommen. Das Programm heißt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, kurz EEW, und Anträge sind derzeit möglich. Bevor Sie das Angebot Ihres Lieferanten unterschreiben, sollten Sie allerdings eine Regel kennen. Sie ist strenger als bei der Heizungsförderung zu Hause.
Was gefördert wird
Für kleine Betriebe ist Modul 1 der Einstieg. Gefördert werden Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger samt Steuerung, außerdem Wärmeübertrager, mit denen Sie Abwärme im eigenen Betrieb nutzen, Frequenzumrichter und die Dämmung bestehender Anlagen. Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger müssen dabei eine vorhandene Anlage ablösen. Wärmeübertrager, Frequenzumrichter und Dämmung werden an bestehenden Anlagen nachgerüstet. Beleuchtung steht nicht auf der Liste.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens zehn Millionen Euro Umsatz bekommen 25 Prozent, mittlere 20 Prozent. Jede Maßnahme muss mindestens 2.000 Euro netto kosten, der Zuschuss ist auf 200.000 Euro begrenzt. Antragsberechtigt sind in diesem Modul nur kleine und mittlere Unternehmen.
Ein Rechenbeispiel, ohne Zusage: Ein Metallbaubetrieb mit zwölf Leuten ersetzt seinen alten Kompressor durch einen neuen mit Drehzahlregelung und Steuerung, Kosten 30.000 Euro netto. Sind alle Kosten förderfähig und bewilligt das BAFA, wären das bei 25 Prozent 7.500 Euro.
Kein Vertrag vor dem Antrag, auch kein bedingter
Wer schon einmal eine Heizung mit Förderung getauscht hat, kennt das Vorgehen. Erst schließt man den Vertrag mit dem Handwerker, mit einer Klausel, dass er nur bei Bewilligung gilt, und dann stellt man den Antrag. Bei der EEW führt genau das zur Ablehnung. Die Richtlinie sagt ausdrücklich, dass ein Vertrag vor dem Antrag auch dann förderschädlich ist, wenn er unter einer Bedingung steht oder ein Rücktrittsrecht enthält. Angebote einholen, planen und sich beraten lassen dürfen Sie vorher. Unterschreiben nicht. Auch eine Bestellung im Onlineshop oder ein Auftrag per Mail bindet Sie und führt zu einem Vertrag.
Gerade weil das so harmlos aussieht, halten wir es für den teuersten Fehler in diesem Programm. Der Installateur hat den bedingten Vertrag vielleicht schon fertig vorbereitet, weil er ihn von der Heizungsförderung kennt. Sagen Sie ihm deshalb gleich beim ersten Termin, dass Sie die EEW beantragen und erst danach unterschreiben. Mehr zu dieser Grundregel steht im Beitrag Antrag vor Auftrag.
Die anderen Module in Kürze
Wer Anlagen, die bisher mit Gas, Öl oder Kohle laufen, durch elektrisch betriebene ersetzt, findet in Modul 6 eine eigene Förderung nur für kleine Unternehmen. Dort gibt es 33 Prozent, ebenfalls ab 2.000 Euro. Das ist eine De-minimis-Beihilfe, sie zählt also auf die Grenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Modul 1 läuft nach einer anderen EU-Regel und zählt nicht auf diese Grenze.
Für Wärme, die in Produktionsprozesse geht und aus erneuerbaren Energien kommt, gibt es in Modul 2 bei kleinen Unternehmen bis zu 60 Prozent. Messtechnik, Sensorik und Software für ein Energiemanagement fördert Modul 3 bei kleinen Unternehmen mit 45 Prozent. Größere Umbauten von Anlagen und Prozessen laufen über Modul 4. Dort braucht es eine Einsparung von mindestens 15 Prozent, eine Investition ab 10.000 Euro und die Bestätigung durch einen Energieberater aus der Expertenliste des Bundes. Bei den Modulen 1, 2, 3 und 6 genügt eine Erklärung des Fachunternehmens.
Zuschuss oder Kredit
Den Zuschuss beantragen Sie beim BAFA, seit September 2025 über das Portal der Förderzentrale Deutschland, das auf den Seiten des BAFA verlinkt ist. Alternativ gibt es denselben Fördersatz als Tilgungszuschuss in einem KfW-Kredit, beantragt über die Hausbank. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Die Richtlinie gilt bis Ende 2028. Im Bundeshaushalt 2026 stehen für Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe rund 973 Millionen Euro bereit, für 2027 sieht der Regierungsentwurf rund 919 Millionen Euro vor.
Erst beraten lassen? Dann bis Jahresende
Wer nicht weiß, wo im Betrieb das meiste Geld verloren geht, kann vorher ein Energieaudit machen lassen. Das BAFA übernimmt in der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme die Hälfte, höchstens 3.000 Euro bei mehr als 10.000 Euro Energiekosten im Jahr, sonst höchstens 600 Euro. Für Unternehmen ist auch das eine De-minimis-Beihilfe. Die Richtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus.
Den Vertrag mit dem Berater dürfen Sie hier vorab schließen, allerdings nur mit aufschiebender Bedingung. Ja, genau diese Konstruktion ist bei der EEW förderschädlich. Zwei Bundesprogramme, zwei Regeln.
Und in NRW?
Das Land fördert über progres.nrw unter anderem Beratungstage zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen und produzierende Handwerksbetriebe mit 75 Prozent. Die NRW.BANK bietet mit NRW.BANK.Invest Zukunft einen Kredit mit Tilgungsnachlass, unter anderem für Investitionen, die die Energieeffizienz um mindestens 25 Prozent verbessern. Kleine Unternehmen bekommen dort bei Krediten bis eine Million Euro 20 Prozent Nachlass. Auch hier muss der Antrag vor dem Beginn gestellt sein.
Wann wir helfen
Für eine einzelne Pumpe für ein paar tausend Euro brauchen Sie uns nicht, den Antrag schaffen Sie zusammen mit Ihrem Fachbetrieb. Anders sieht es aus, wenn mehrere Anlagen auf einmal erneuert werden oder Programme von Bund und Land zusammenkommen. Dann prüfen wir mit Ihnen, welches Modul passt und wie sich der Zuschuss auf Ihre De-minimis-Grenze auswirkt. Vor allem klären wir mit Ihnen den richtigen Zeitpunkt, denn beim BAFA-Zuschuss ist ein schon unterschriebener Vertrag in aller Regel nicht mehr zu retten. Kredite von KfW oder NRW.BANK beantragen Sie über Ihre Hausbank, Kredite vermitteln wir nicht. Das erste Gespräch kostet nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie danach unser schriftliches Angebot annehmen. Am besten reden wir, solange das Angebot Ihres Lieferanten noch ein Angebot ist.
Investition vorab prüfen lassen →
Stand: 08.10.2026. Maßgeblich sind die Richtlinie zur EEW vom 25.01.2024 und die Angaben des BAFA zu Modul 1 in der jeweils aktuellen Fassung.