NRW.BANK.Impuls KI: Bis zu 25.000 Euro Zuschuss für den ersten KI-Einsatz im Betrieb
David Enders · 11.09.2026 · 4 Min. Lesezeit
Seit dem 17. August 2026 nimmt die NRW.BANK Anträge für ein neues Programm entgegen, das auf einen Bedarf zielt, den wir aus Gesprächen mit Betrieben gut kennen: Alle reden über Künstliche Intelligenz, aber kaum ein Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb weiß, wo er anfangen soll, und niemand will für einen Versuch fünfstellig in Vorleistung gehen. Genau dafür ist NRW.BANK.Impuls KI gedacht.
Was gefördert wird
Das Programm hat zwei Module, die sich kombinieren lassen.
Modul A ist die Beratung. Ein externer Dienstleister schaut sich Ihren Betrieb an und klärt, wo KI überhaupt sinnvoll wäre, welche Anwendungsfälle Vorrang haben, wie das intern organisiert wird und wie ein verantwortungsvoller Einsatz aussieht, Stichwort Datenschutz und Haftung. Das ist der Teil, den die meisten Betriebe zuerst brauchen, auch wenn sie ihn am wenigsten spannend finden.
Modul B ist der Test. Hier wird ein KI-System für einen konkreten Anwendungsfall erstellt und erprobt. Förderfähig sind dabei die externen Leistungen, Softwarelizenzen und in geringem Umfang auch gemietete Hardware oder Testinfrastruktur. Es geht ausdrücklich um Pilotprojekte, nicht um den Kauf einer fertigen Standardsoftware.
Die Konditionen
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Es gibt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro, sehr kleine Vorhaben scheiden also aus. Je Unternehmen sind maximal zwei Förderungen in zwei Jahren möglich, das Projekt soll nicht länger als sechs Monate dauern, und es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Was das für Betriebe mit anderen Zuschüssen bedeutet, haben wir hier erklärt.
Wer antragsberechtigt ist
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, nach der EU-Definition. Zur Erinnerung, weil das immer wieder verwechselt wird: mittel heißt weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Ein Betrieb mit zwölf Leuten ist also selbstverständlich dabei. Verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet.
Wie der Antrag läuft
Der Antrag wird digital über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt. Dafür müssen Sie sich dort registrieren, was ein paar Tage dauern kann, also nicht erst am Tag der Einreichung erledigen. Anders als bei MID NRW ist bislang kein Losverfahren vorgesehen, die Anträge werden laufend bearbeitet. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden. Wer den Dienstleister schon beauftragt hat, ist raus, dazu mehr im Beitrag Antrag vor Auftrag.
Für wen sich das lohnt
Ehrlich gesagt für mehr Betriebe, als man auf den ersten Blick denkt. Die Handwerkskammer Münster nennt als Beispiele Büroorganisation, Terminplanung, Angebotserstellung und die Dokumentation von Arbeitsabläufen. Das sind keine Zukunftsvisionen, sondern Dinge, die in jedem Betrieb jeden Tag Zeit fressen. Ein Malerbetrieb, der Angebote aus Fotos und Sprachnotizen erstellen lässt. Eine Werkstatt, die Kundenanfragen automatisch vorsortiert. Ein Planungsbüro, das Ausschreibungen maschinell auswertet. Wenn so ein Vorhaben mit einem externen Partner umgesetzt wird und die Kosten über 10.000 Euro liegen, ist das Programm eine sehr überschaubare Hürde für einen fünfstelligen Zuschuss.
Wo es nicht passt: wenn Sie einfach ein Abo für ein bekanntes KI-Werkzeug abschließen wollen. Das ist keine Erprobung, und dafür braucht es auch keine Förderung.
Unsere Einschätzung
Neue Programme haben eine Eigenheit: Am Anfang sind die Mittel da und die Bearbeitungszeiten kurz, später wird es enger. Wer 2026 ein KI-Vorhaben plant, sollte den Antrag deshalb nicht auf das nächste Jahr schieben. Und weil das Programm Beratung und Test getrennt fördert, lässt sich klein anfangen: erst Modul A, mit dem Ergebnis dann entscheiden, ob Modul B folgt.
Wenn Sie eine Idee haben, aber nicht wissen, ob sie in die Richtlinie passt: Schildern Sie sie uns in zwei Sätzen. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt, weiterzudenken.
KI-Vorhaben kurz prüfen lassen →
Stand: September 2026. Maßgeblich sind die Richtlinie und die FAQ der NRW.BANK in der jeweils aktuellen Fassung.