Was kostet Fördermittelberatung? Unsere Honorare, offen erklärt
David Enders · 10.09.2026 · 4 Min. Lesezeit
Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch, meistens in der zweiten Minute: Was kostet das eigentlich? Wir finden sie berechtigt und beantworten sie deshalb hier einmal ausführlich, inklusive der Fälle, in denen wir Ihnen von einem Mandat abraten würden.
Wie Fördermittelberater üblicherweise abrechnen
In der Branche gibt es drei Modelle. Manche Berater nehmen einen Stundensatz, unabhängig vom Ergebnis. Andere verlangen eine feste Pauschale pro Antrag, ebenfalls unabhängig vom Ergebnis. Und dann gibt es das Erfolgshonorar, bei dem ein Prozentsatz der bewilligten Förderung fällig wird. Jedes Modell hat seine Logik. Beim Stundensatz zahlen Sie auch für einen abgelehnten Antrag. Bei der Pauschale ebenfalls. Beim reinen Erfolgshonorar besteht die Gefahr, dass ein Berater Anträge stellt, die eigentlich aussichtslos sind, weil ihn ein Versuch nichts kostet.
Wie wir es machen
Das Erstgespräch und die Prüfung, ob es für Ihr Vorhaben überhaupt ein passendes Programm gibt, kosten nichts. Das ist ernst gemeint. Wenn wir nichts finden oder die Chancen schlecht einschätzen, sagen wir das, und Sie haben eine Stunde Ihrer Zeit investiert, sonst nichts.
Kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Antrag Sinn ergibt, fällt eine Pauschale von 85 Euro für die Programmauswahl an. Dafür bekommen Sie schriftlich, welches Programm wir empfehlen, welche Bedingungen gelten, welche Unterlagen wir brauchen und in welcher Reihenfolge Antrag, Angebot und Auftrag laufen müssen. Danach nehmen wir einen festen Anteil der Förderung, die tatsächlich bei Ihnen ankommt: je nach Höhe der Fördersumme zwischen 6 und 12 Prozent, nach einer Staffel, die für alle Mandanten gleich ist. Die eine Hälfte dieses Anteils wird mit dem Bewilligungsbescheid fällig, die andere mit der Auszahlung.
Und wenn kein Bescheid kommt? Dann erstatten wir die 85 Euro zurück, und Sie zahlen nichts. Wir tragen das Risiko der Ablehnung also mit. Das zwingt uns dazu, nur Fälle anzunehmen, von denen wir überzeugt sind. Genau so soll es sein.
Ein Rechenbeispiel
Ein Betrieb bekommt über ein Landesprogramm einen Zuschuss von 15.000 Euro bewilligt. Unser Honorar liegt in dieser Größenordnung im oberen Bereich der Staffel, sagen wir zur Vereinfachung 12 Prozent, also 1.800 Euro. Davon werden 900 Euro fällig, wenn der Bescheid da ist, und 900 Euro, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist. Dazu die 85 Euro Pauschale. Unterm Strich bleiben Ihnen gut 13.000 Euro, für die Sie außer dem Erstgespräch und dem Zusammensuchen Ihrer Unterlagen keine Zeit investiert haben. Bei höheren Fördersummen sinkt der Prozentsatz.
Was im Honorar drin ist
Alles, was zwischen Idee und Auszahlung liegt: die Programmauswahl, die Vorhabensbeschreibung, der Kostenplan, die Einreichung mit Ihrer Vollmacht in Ihrem Namen, die Kommunikation mit der Förderstelle, der Mittelabruf und der Verwendungsnachweis. Wie viel Arbeit das nach dem Bescheid noch ist, haben wir hier beschrieben. Was nicht drin ist: Leistungen, die Sie ohnehin von anderen brauchen, etwa der Energieberater für die technische Planung oder der Steuerberater für den Jahresabschluss. Wir ersetzen die nicht, wir arbeiten mit ihnen zusammen.
Wann wir abraten
Es gibt Fälle, in denen ein Berater schlicht keinen Sinn ergibt, und wir sagen das dann auch. Wenn der Zuschuss so klein ist, dass Honorar und Aufwand in keinem Verhältnis stehen. Wenn Sie den Antrag in einer Stunde selbst gestellt haben, etwa beim Bildungsscheck oder bei einfachen Online-Anträgen mit drei Feldern. Wenn der Auftrag schon erteilt ist und sich nichts mehr abtrennen lässt. Oder wenn Ihr Steuerberater oder Energieberater den Antrag ohnehin mit erledigt. Wir haben nichts davon, ein Mandat anzunehmen, bei dem Sie am Ende das Gefühl haben, das hätten Sie auch selbst gekonnt.
Warum wir das so offen hinschreiben
Weil Fördermittelberatung einen zweifelhaften Ruf hat, und teilweise zu Recht. Es gibt Anbieter, die Vorkasse verlangen, Erfolge versprechen, die niemand versprechen kann, oder mit Prozentsätzen arbeiten, die im Kleingedruckten stehen. Wir sind eine eingetragene Gesellschaft aus Recklinghausen mit zwei Gesichtern, die Sie kennenlernen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Was wir Ihnen sagen, gilt auch schriftlich. Und im Kundenkonto sehen Sie jederzeit, woran wir gerade arbeiten.
Wenn Sie noch Fragen zum Honorar haben, stellen Sie sie im Erstgespräch. Wir antworten gern konkret.